Leistungen & Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und Institutionen in unseren Fachgebieten. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Kreditinstituten, Versicherungen und Insolvenzverwaltern zusammen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen den Hauptakteuren der Wirtschaftsordnung in Deutschland – Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird dabei ein besonderer Schutz gegenüber dem Arbeitgeber gewährt. Sowohl für das Individuum als auch für das Kollektiv regelt das Arbeitsrecht beispielsweise den Kündigungsschutz oder die Tarifverträge.

Zudem werden in weiteren Gesetzen und Verordnungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, z.B. Mindestlöhne, gesondert geregelt.

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Bau- und Architektenrecht

Bauleitpläne einzuhalten, ist eine nachhaltige Fürsorgepflicht von Gemeinden. Denn auch zukünftige Generationen profitieren von einer verantwortungsbewussten und sozial gerechten Bodennutzung.

Die Grundsätze und Verfahrensweisen, wie städtebauliche Entwicklung und Sanierung unter den Maßgaben sozialer, wirtschaftlicher und umweltschützender Erfordernisse gewährleistet werden sollen, sind sowohl im Baugesetzbuch (BauGB) als auch in der Baunutzungsverordnung definiert.

 

Erbrecht

Für die meisten Menschen ist die Auseinandersetzung mit dem Tod ein herausfordernder Gedanke. Schon zu Lebzeiten den eigenen Nachlass zu klären, bedeutet, sich mit eben diesem befassen zu müssen und sich rechtzeitig zu überlegen, wie die Vermögensnachfolge aussehen soll.

Das Erbrecht regelt, beispielsweise im Fall eines fehlenden Testamentes, einerseits die gesetzliche Erbfolge, andererseits aber auch die Rechte und Pflichten, die ein Nachlassempfänger inne hat.

 

Familienrecht

In Deutschland stehen die Ehe und die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 6 GG). Aus diesem verfassungsgemäß geltenden Gesetz, ergibt sich die Verpflichtung einer umfangreichen Ausgestaltung familienrechtlicher Vorschriften.

Das Familienrecht ist Teil des Privatrechtes und regelt zum einen einzelne Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie, wie beispielsweise Verwandtschaft, Lebenspartnerschaft oder Ehe, sowie deren Entstehung.

 

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Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz definiert einen vielfältigen, umfangreichen Rechtsbereich. Es zielt vor allem auf den Schutz jener Gewerbetreibenden ab, die nicht verkörperte Güter herstellen. Darunter zusammengefasst sind sogenannte Immaterialgüter, wie beispielsweise der Ideenschutz, Formen und Verfahren. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demzufolge das geistige Eigentum.

Rechtsbereiche, die der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet sind u.a. das Wettbewerbs-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- sowie Geschmacksmusterrecht. Für das Wahrnehmen dieser Schutzrechte ist eine Anmeldung notwendig. Das Urheberrecht dagegen wird dem gewerblichen Rechtsschutz im engeren Sinne nicht zugerechnet.

 

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Haftpflichtrecht

Kommt es im alltäglichen Leben zu Verstößen z.B. im Straßenverkehr, bei Kaufverträgen oder Dienstleistungen aller Art, greift oftmals das Haftpflichtrecht mit seinen Bestimmungen. Dieses Recht wird auch als Schadensrechts bezeichnet. Der Begriff Schadensersatz wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Demnach kann eine Person Schadensersatzansprüche an eine andere Person stellen, wenn ein Schaden, gleich in welcher Form, entstanden ist.

Der Anwalt für Haftpflichtrecht ist mit eng vertraut mit den Rechten und Pflichten, die den Alltag betreffen. Denn in allen Bereichen des Lebens kann es zu einem Haftpflichtrecht-Fall kommen.

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Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrechts sind auf vielfältige Art und Weise miteinander verbunden. Während das Handelsrecht den Kaufmann im rechtlichen Sinn in den Fokus rückt – es wird auch als Privatrecht der Kaufleute bezeichnet – , stellt das Gesellschaftsrecht das Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften, das Konzernrecht bezogen auf mehrere rechtlich selbständige Unternehmen sowie das Umwandlungsrecht in den Mittelpunkt.

Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind die wesentlichen Bestimmungen des Handelsrechts definiert. Dass beide Rechtsgebiete eng miteinander verflochten sind, zeigt sich u.a. darin, dass die rechtlichen Bestimmungen des HGB auch auf Personengesellschaften, wie der Kommanditgesellschaft (KG), sowie Kapitalgesellschaften, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Anwendung findet.

Inkasso/Forderungseinzug

Kommt ein Schuldner der Aufforderung eine Zahlung mehrmals nicht nach, entstehen dem Gläubiger häufig wirtschaftliche Schäden. Diese Schäden, die auf Grund des Verzugs entstanden sind, muss der Schuldner dem Gläubiger ersetzen.

Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements. Es beschäftigt sich insbesondere mit dem Forderungseinzug offenstehender Salden in betrieblichen wie auch privaten Bereichen, etwa von Mietzinsforderungen. Angestrebt wird hier der Ausgleich der offenen Forderung durch den Schuldner.

Makler- & Bauträgerrecht

In den meisten Fällen erfolgt der Erwerb von Wohnungseigentum direkt über einen Bauträger. Das Bauträgerrecht beschäftigt sich u.a. mit der Ausgestaltung von Bauträgerverträgen sowie der Gewährleistung und Haftung von Bauträgern gegenüber Käufern. Der Käufer wiederum verpflichtet sich zur Vergütung des Bauträgers.

Die Verknüpfung von Makler- und Bauträgerrecht liegt nahe, da der Erwerb von Wohnungseigentum häufig von Maklern vermittelt wird. Weitere Grundsätze sowie die Definition weiterer Rechte und Pflichten von Käufern, Bauträgern und Maklern sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgehalten.

Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, welches sich im engeren Sinn mit der Gestaltung der schuldrechtlichen Beziehung zwischen Ärzten und Patienten sowie Ärzten untereinander beschäftigt. Daneben regelt das Medizinrecht im öffentlich-rechtlichen Rahmen die Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Bereichs.

Zum Medizinrecht gehören darüber hinaus die Approbationsordnung sowie das Krankenhaus-, Pflegeberufs- und Apothekenrecht. Diese Teilgebiete weisen einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt auf und werden häufig unter dem Begriff Gesundheitsrecht zusammengefasst.

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Mietrecht

Das Mietrecht spielt eine wesentliche Rolle bei der Ausgestaltung von Rechten und Pflichten sowie der Wahrung von Interessen von Mietern und Vermietern. Zudem ist es zentral für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten, da es einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Wohnungsbestände leistet.

Im Mietrecht finden sich u.a.  Antworten auf Fragen wie die Gestaltung von Mietverträgen, Kündigungsfristen, Kaution, Mieterhöhungen oder Maklerprovision.

Steuerrecht

Das Steuerrecht regelt im weitesten Sinn die Rechte und Pflichten zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen. Als besonderes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts befasst es sich demnach mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern.

Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland bildet die Grundlage des deutschen Steuerrechts, dessen Grundsätze in den Artikeln 104 bis 115 GG als Finanzverfassungsrecht bestimmt sind.

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Strafrecht

Das Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet die Summe der Rechtsnormen, in denen die Definition einer Straftat sowie ihre Rechtsfolgen festgelegt sind. Das Strafrecht gehört zum Teilgebiet des öffentlichen Rechts, was bedeutet, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist.

Im Strafrecht werden vor allem die elementaren Rechtsgüter geschützt. Dazu gehören z.B. der Schutz des Lebens, des Eigentums und Vermögens oder der körperliche Unversehrtheit sowie der Würde und Ehre. Neben der Bestrafung von Straftaten durch die Feststellung von Schuld und der Sühne geht es im Strafrecht auch um die Verhinderung weiterer Straftaten.

Unternehmensnachfolge

Als Unternehmensnachfolge bezeichnet man jenen Prozess, der sich im weitesten Sinn mit dem personellen Wechsel in einem Unternehmen beschäftigt. Die Gründe für Unternehmensnachfolgen sind dabei ganz unterschiedlich und können vielfältig ausgeprägt sein.

Als Unternehmensnachfolger ist ihr unternehmerisches Können von Beginn an gefragt, um die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens sowie Arbeitsplätze zu sichern, Bestandskunden weiterhin zufrieden zu stellen und neue Kunden zu gewinnen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein komplexer, vielfältiger Bereich, welches unterschiedliche Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kombiniert. Zudem gehört das Verkehrsrecht als Teil des Verkehrswesens zu den Herausforderungen der Verkehrspolitik.

Im weitesten Sinn handelt es sich um all jene Rechtsnormen, die sich mit dem Verkehr beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur sowie die Ortsveränderung von Personen und Gütern.

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht lässt sich sowohl dem Öffentlichen als auch dem Privatrecht zuordnen. Während das Privatversicherungsrecht als Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern regelt, handelt es sich bei dem Sozialversicherungsrecht um ein Rechtsgebiet, welches dem Sozialrecht zu zuordnen ist. Es beschreibt das Versicherungsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Versicherungspflicht.

Die Versicherungsarten sind heute sehr vielfältig. Neben der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung gibt es u.a. die private Lebens-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung.

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WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert die Rechte und Pflichten von Eigentümern, die z.B. eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzen.

Neben der Begründung des Wohnungseigentums, der Verwaltung sowie des Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrechts regelt das Wohnungseigentumsgesetzt auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und enthält Verfahrensvorschriften im Kontext des Wohnungseigentums insgesamt.

Wirtschaftsstrafrecht

Alle Straftaten, die im wirtschaftlichen Rahmen begangen werden und somit die Wirtschaftsverfassung tangieren, werden unter dem Sammelbegriff des Wirtschaftsrechts zusammengefasst.

Als Reaktion des Staates auf die wachsende Wirtschaftskriminalität behandelt dieses nicht eigenständige Recht u.a. Vergehen wie Betrug, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerdelikte, Untreue oder den Diebstahl geistigen Eigentums.

Zwangsvollstreckung

Kommt ein Schuldner seinen Pflichten trotz mehrfacher Anmahnung durch den Gläubiger nicht nach, so hat der Gläubiger das Recht seine Ansprüche zwangsweise mit Hilfe staatlicher Mittel durchzusetzen.

Ziel der Zwangsvollstreckung im Einzelzwangsverfahren ist es, die Ansprüche des Gläubigers aus den einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners zu befriedigen. Dagegen geht es bei der Gesamtvollstreckung um die Befriedigung der Ansprüche mehrere Gläubiger gegenüber einem Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Rechtsanwälte Seppelt & Müller GbR

Schwemannstraße 8 · 31134 Hildesheim
Anfahrt & Parken

Fax: 05121-1791818


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